Deutsche Sprache im Grundgesetzbuch verankern

Mittwoch, 3. Dezember 2008



Glaubte mich erst verhört zu haben - wie bitte? Die deutsche Sprache soll ins Grundgesetzbuch verankert werden?? Ich glaub ich spinne.


Bei der hiesigen Wirtschaftskrise gibt es wohl nichts Besseres zu beschließen und was mich vor allem total verrückt macht, dass noch immer nichts bezüglich der Kinderrechte hier unternommen wird. Hierzu meine Blogeinträge vom 29. und 31. Mai 2008:

Kinderrechte in Deutschland

Kinderrechte ins Grundgesetzbuch verankern

Zudem bekam ich auch noch am Vortag in der Zeitschrift Vanity Fair, Nr. 47 vom 10. November 2008 zu lesen, was mich ohnehin schon sehr beschäftigt hat und zum kotzen hätte bringen können.

Ich Zitiere:
"Frist Versäumt

Bremerhaven hat Angst vor einem Kinderschänder. Hilmar N. ist hochgefährlich - und in Freiheit. Der Grund ist ein Formfehler.

Als Hilmar N. seine Stieftochter das erste Mal vergewaltigte, war sie sieben. Drei Jahre lang zwang er sich ihr auf und filmte sie dabei, bis er wegen sexuellen Missbrauchs zu fünf Jahren Haft in der JVA Lübeck verurteilt wurde. Seit einigen Tagen ist der 61-Jährige wieder frei - wegen eines Formfehlers. Da er keine Reue zeigt und noch immer gefährlich ist - laut LKA Bremen ist ein Rückfall "sehr wahrscheinlich" -, hatte der Staatsanwalt Sicherheitsverwahrung nach der Haft gefordert. Bei der Verhandlung war der Gutachter krank, eine Frist verstrich, der Bundesgerichtshof musste den Antrag ablehnen. Nun hält sich Hilmar N. in Bremerhaven auf. Schleswig-Holsteins Justizminister Uwe Döring versprach, der Mann werde überwacht. Die Polizei kann das nicht bestätigen: "Er darf sich keinem Mädchen unter 16 Jahren nähern und muss sich regelmäßig melden", sagt ein Sprecher. Mehr sei nicht möglich."

Bei keiner Überwachung und zudem er keine Reue zeigt, möchte ich mal wissen wie sicher gestellt wird, dass er auch keinem Mädchen unter 16 Jahren nähert!!

Wir leben in einer äußerst kranken Welt und unsere armen Kinder erstrecht!!

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Kinderrechte in Deutschland

Samstag, 31. Mai 2008



Wenn die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden, könnte bei Verletzung dieser Rechte eine Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Drückt sich deshalb der Staat davor, die Kinderrechte in das Grundgesetz verankern zu lassen?? Wenn ich mir überlege, welche Fehlurteile mittlerweile von den Gerichten und OLG Senate bezüglich des Kindeswohls in Deutschland verkündet wurden, kann ich die Angst des Staates nachvollziehen.

Dr. Christine Bergmann Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Vorwort:
Die Bundesrepublik Deutschland hat die Forderungen der Konvention nahezu lückenlos im nationalen Recht festgeschrieben. Das bedeutet aber noch nicht, dass wir für uns in Anspruch nehmen können, eine ausreichend kinderfreundliche
Gesellschaft zu sein. *g*

Um auf dem Weg hin zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft ein Stück voranzukommen, möchte die Bundesregierung die Kinderrechte ausbauen. So hat sie das Recht von Kindern auf gewaltfreie Erziehung gesetzlich verankert. Die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern sollen ebenso ausgebaut werden wie die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder aller Altersstufen.

Je verbreiteter die Kenntnis über diese weltweit geltende Konvention ist, desto besser können Kinder, Eltern, Bundesregierung, Länder, Kommunen und Träger der Jugendhilfe gemeinsam den Rechten von Kindern zu größerer Wirksamkeit verhelfen.

Kinder sind die Zukunft unserer Welt. Wir setzen große Hoffnung in sie und es ist daher unsere Aufgabe, ihre Rechte zu schützen und zu achten. Die Kinderrechtskonvention gibt uns dazu wichtige Anstöße und Impulse. *g*

Grobe Fehlurteile der Vergangenheit, die im Namen des Volkes in Deutschland verkündet wurden, äußerst Kindesfeindlich waren und eine Verfassungsbeschwerde gerechtfertigt hätten:

Verurteilter Pädophiler wieder aus der Haft entlassen (2003)

Nach Informationen der SZ und des Bayerischen Rundfunks hat die 2. Strafkammer am OLG in einem Verfahren gegen einen Pädophilen festgestellt: Der Mann hat seinen Opfern im Alter von sechs bis 13 Jahren nicht geschadet. Von Christian Rost.

Die Entscheidung wird von Psychologen und Ärzte scharf kritisiert. Nach dem Beschluss wurde der in erster Instanz zu zwei Jahren Gefängnis verurteilte 64-Jährige aus der Untersuchungshaft entlassen.

Weil er Berufung einlegte, wurde das Urteil bislang nicht rechtskräftig. Zudem erwirkte er Haftbeschwerde. Die Strafsache kam zum Oberlandesgericht. Die 2. Strafkammer kam im Juli diesen Jahres – den Argumenten der Verteidigung E.s folgend – zu dem Schluss, dass der Mann entlassen werden müsse.

Begründet wurde der Beschluss mit dem Umstand, dass die Kinder von ihrer sozial schwachen Umgebung geschädigt seien. Außerdem, so der Richterspruch, habe E. nicht gegen den Willen der Kinder gehandelt: „Vielmehr waren die Kinder aufgrund bestehender Verwahrlosungstendenzen infolge fehlender erzieherischer Wirkung ihrer Eltern erkennbar selbst an den vorgenommenen sexuellen Handlungen interessiert.

Dies hat der Angeklagte lediglich ausgenutzt, ohne hierbei irgendwelchen körperlichen oder psychischen Druck auszuüben.“ Hinzu komme, „dass die missbrauchten Kinder durch die angeklagten Vorfälle über ihre bereits ohnehin vorhandene Milieuschädigung hinaus keine erkennbare weitere psychische Schädigung erlitten haben.“

Siehe Bericht hier unten auf dem Link:

Verurteilter Pädophiler

Verletzung der UN-Kinderrechtskonvention - Übereinkommen über die Rechte des Kindes
Artikel 2
[Achtung der Kindesrechte; Diskriminierungsverbot]
(1) Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.

Artikel 34
[Schutz vor sexuellem Missbrauch]

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Kinder
a) zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden;
b) für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden;

Artikel 19
[Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung]
(1) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenzufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person  befindet, die das Kind betreut.
(2) Diese Schutzmaßnahmen sollen je nach den Gegebenheiten wirksame Verfahren zur Aufstellung von Sozialprogrammen enthalten, die dem Kind und denen, die es betreuen, die erforderliche Unterstützung gewähren und andere Formen der Vorbeugung vorsehen sowie Maßnahmen zur Aufdeckung, Meldung, Weiterverweisung, Untersuchung, Behandlung und Nachbetreuung in den in Absatz 1 beschriebenen Fällen schlechter Behandlung von Kindern und gegebenenfalls für das Einschreiten der Gerichte.

Mir gefällt da besonders Artikel 31 in der UN-Kinderrechtskonvention, Übereinkommen über die Rechte des Kindes.

Artikel 31
[Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben; staatliche Förderung]
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
(2) Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.

Jugendamt trennt Geschwister
Kleiner Tim soll ganz allein bleiben...... und Vanessa kriegt zwei große Brüder
Von SVEN KUSCHEL und DAMIAN IMÖHL

Schwerte – Eng aneinandergekuschelt sitzen Tim (2) und Vanessa (3) hintereinander auf der Rutsche. Sie sind fröhlich, wissen nicht, dass es vielleicht ihre letzten gemeinsamen Tage sein könnten!

Am Dienstag entscheidet eine Familienrichterin aus Schwerte (NRW), ob die Geschwister getrennt werden.

Sie stammen aus einer Alkoholikerfamilie, das Jugendamt gab sie vorübergehend in die Obhut von Iris (53) und Wolfgang K. (56). Jetzt sollen die Kinder in Pflegefamilien kommen – getrennt! Begründung des Amtes:

Sie müssten sich an älteren Geschwistern orientieren, um Entwicklungsverzögerungen aufzuholen.

Siehe Bericht hier unten auf dem Link:

Geschwisterpaar soll getrennt werden

Kinderrechte ins Grundgesetz
Hintergrundpapier des „Aktionsbündnis Kinderrechte“ – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF

Fast zwei Jahrzehnte nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November 1989 und 15 Jahre nach ihrem Inkrafttreten in Deutschland am 5. April 1992 steht die Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz noch immer aus.

Kinder haben Rechte, daran zweifelt zwar heute niemand mehr. Aber bei Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung wird das Kindeswohl bis heute nicht ausreichend berücksichtigt.

Die Interessen der Kinder und Jugendlichen spielen in Deutschland noch immer eine Nebenrolle, von ihrer aktiven Beteiligung an den politischen Prozessen und Verwaltungsentscheidungen ganz zu schweigen.

Das Aktionsbündnis Kinderrechte – UNICEF, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund – tritt für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ein, um die Position der Kinder zu stärken und ein klares Signal an Staat und Gesellschaft zu senden, das Wohlergehen der Kinder als Kernaufgabe anzusehen.

Grundgesetzänderung als Verpflichtung des deutschen Staates

Alle Staaten der Welt – mit Ausnahme der USA und Somalias – sind mit der Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention unter anderem die Verpflichtung eingegangen, „alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte“ zu treffen [Art 4, UN-Konvention über die Rechte des Kindes, (KRK)]. Dazu gehört auch die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung.

Die Bundesregierung hatte das für die Beobachtung der Umsetzung dieser Konvention zuständige UN-Komitee für die Rechte des Kindes in Genf noch 1995 informiert, dass die Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz geprüft werde. Dies begrüßten die Kinderrechtsexperten. Neun Jahre später, 2004, mussten sie in ihren so genannten abschließenden Beobachtungen zum nächsten Staatenbericht der Bundesregierung „beunruhigt“ feststellen, dass „das Übereinkommen bislang noch nicht im Grundgesetz verankert ist, wie dies zum Zeitpunkt des ersten Berichts vorgesehen war“.

Die Debatten sowohl um die Zukunftsfähigkeit der deutschen Gesellschaft angesichts sinkender Kinderzahlen wie auch um die wachsende Kinderarmut und die Verbesserung von Kinderbetreuung und Bildungsangeboten haben dazu geführt, dass die Kinderrechte heute stärker als je zuvor ins Zentrum der politischen Diskussion gerückt sind.

Bundeskanzlerin Angela Merkel zeigte sich offen für Herzogs Vorschlag, eine entsprechende Grundgesetzänderung zu prüfen. Familienministerin Ursula von der Leyen hat sich im Oktober 2006 für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ausgesprochen. Dies ist jedoch noch immer nicht geschehen!!

Was bringt die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz den Kindern?

Den Staat in die Pflicht nehmen

Insgesamt würde der Staat stärker in die Pflicht genommen werden, wenn es um die Wahrnehmung seiner Verantwortung für kindgerechte Lebensverhältnisse und um gleiche Entwicklungschancen für alle Kinder und Jugendlichen geht. Angesichts der aktuellen Debatte über wachsende Kinderarmut, unterschiedliche Bildungschancen, ein Auseinanderdriften der Gesellschaft in Reich und Arm und häufige Fälle von Vernachlässigung wäre dies ein wichtiges Signal.

Verfassungsbeschwerde möglich

Wenn die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden, könnte bei Verletzung dieser Rechte eine Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Auch bei gerichtlichen Entscheidungen in unteren Instanzen müssten sich Gerichte an den in der Verfassung verankerten Grundrechten der Kinder orientieren – etwa, wenn bei der Haushaltsplanung einer Kommune Kinderspielplätze oder Einrichtungen für Jugendliche zugunsten von Straßen oder Projekten für Erwachsene gestrichen werden. Die Rechte der Kinder würden einklagbar – eine deutliche Stärkung der Rechtsposition von Kindern in Deutschland.

Dies waren einige Punkte aus dem Hintergrundpapier des „Aktionsbündnis Kinderrechte“ zum Download als pdf. Datei auf www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de

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Kinderarmut in Deutschland - Die Folgen!

Freitag, 30. Mai 2008



Fehlende Bildungschancen führen dazu, dass wichtige Potenziale der Kinder und Jugendlichen verloren gehen. Das habe auch mittelfristig gravierende Folgen auf die volks- wirtschaftliche Leistung. Jedes 4. Schulkind habe die Schule "ohne Beherrschung des Mindestmaßes an Kulturtechnik" verlassen, die selbst Hilfsarbeiten erfordern. Die Tendenz ist stark steigend, sagte der Präsident des Kinderhilfswerks, Thomas Krüger.

Deutschland habe wegen seiner "Familienverarmung und Bildungsverarmung" in den Industrienationen eine negative Spitzenstellung. (UNICEF Studie)

Neben fachspezifischen Fragen werden vor der IHK auch Fragen aus dem Gebiet der Allgemeinbildung gestellt...

Grüße an alle Ausbilder und Lehrherren/-innen - da lässt sich noch ganz locker was lernen und Detailwissen abgreifen!

Lektion 1
Prüfer: Sie gucken doch bestimmt Fernsehen. Wissen Sie was die Buchstaben ARD
bedeuten?
Azubi: Kann ich auf die Tafel schreiben?
Prüfer: Ja bitte.
Azubi (schreibt): Das ÄRDste
Prüfer: Und was heißt ZDF?
Azubi: Zweiter Deutschfunk.
Prüfer: Und PRO7?
Azubi: So für Kinder ab sieben, oder?

Lektion 2
Prüfer: Wie heißt die Hauptstadt Deutschlands?
Azubi: Berlin.
Prüfer: Bevor Berlin Hauptstadt wurde, welche Stadt war da Hauptstadt?
Azubi: Da war Deutschland noch DDR, mit Hitler und so!
Prüfer: Ach so? Wie hieß denn die Hauptstadt, bevor Berlin es wurde?
Azubi: Frankfurt, oder?
Prüfer: Wie, Frankfurt, oder? Frankfurt/Oder oder Frankfurt, oder?
Azubi: Jetzt weiß ich! Karlsruhe!

Lektion 3
Prüfer: Wie viele Tage hat ein Jahr?
Azubi: 365.
Prüfer: Gut! Und in Schaltjahren?
Azubi: Einen mehr oder einen weniger, weiß nicht so genau.
Prüfer: Überlegen sie mal in Ruhe.
Azubi: Glaub einen weniger.
Prüfer: Sind Sie sicher?
Azubi: Dann einen mehr!
Prüfer: Okay, wo kommt denn der zusätzliche Tag hin?
Azubi: Ich glaub, der wird in der Silvesternacht eingeschoben.
Prüfer: Wie bitte?
Azubi: Nee, Quatsch, das ist mit Sommerzeit, oder?
Prüfer: Es wird ja ein ganzer Tag irgendwo eingeschoben, da wäre es ja sinnvoll, wenn man einen Monat nimmt, der sowieso wenig Tage hat. Welcher könnte das denn sein?
Azubi: Jetzt weiß ich, Februar!
Prüfer: Na also! Wissen Sie auch, wie oft wir Schaltjahre haben?
Azubi (freudestrahlend): Ja, weiß ich ganz genau, alle vier Jahre, weil eine Cousine hat nämlich alle vier Jahre keinen Geburtstag!

Lektion 4
Prüfer: Wer war eigentlich John F. Kennedy?
Azubi: Der war wichtig, oder?
Prüfer: (schaut nur fragend)
Azubi: Nicht von Deutschland oder so...
Prüfer: Nein.
Azubi: Hab ich auf jeden Fall schon mal gehört, gibt es nen Film von.
Prüfer: Ja, aber wer war das?
Azubi: Hat der was erfunden?
Prüfer: (schaut fragend)
Azubi: Krieg oder so?

Lektion 5
Prüfer: Wissen Sie, ob Deutschland eine Demokratie oder eine
Monarchie oder eine Diktatur hat?
Azubi: Weiß ich nicht so genau, war früher ja alles anders.
Prüfer: Ja, früher waren wir auch mal Monarchie.
Azubi: Ja weiß ich, mit Hitler.
Prüfer: Nicht ganz, aber was ist mit heute?
Azubi: Das hat sich ja erst neulich geändert.
Prüfer: Das wäre mir neu! Wann soll sich das denn geändert haben?
Azubi: So mit Mauerfall und so.

Lektion 6
Prüfer: Was ist ein Euro-Scheck?
Azubi: Kannste Euro mit bezahlen, außer im Urlaub.

Lektion 7
Prüfer: Erklären Sie mir bitte, was ein Dreisatz ist.
Azubi: Mit Anlauf und dann weit springen.

Lektion 8
Prüfer: Was sind so Ihre Hobbies?
Azubi: Lesen, Musik und Rumhängen.
Prüfer: Was lesen Sie denn so?
Azubi: Programmzeitschrift.

Lektion 9
Prüfer: Wir haben seit einigen Jahren den Euro als Währung. Wie hieß die Währung davor?
Azubi: Dollar!
Prüfer: Nein, das ist z.B. die Währung in Amerika.
Azubi: Ah Moment, jetzt weiß ich es: D-Mark.
Prüfer: Na also! Was heißt denn das 'D' in D-Mark?
Azubi: Demokratie?

Lektion 10
Prüfer: Zwei Züge stehen 100 Kilometer voneinander entfernt und fahren dann mit genau 50 km/h aufeinander zu. Wo treffen sich die Züge, bei welchem Streckenkilometer?
Azubi: Kommt drauf an!
Prüfer: Worauf kommt das an?
Azubi: Ob die nicht vorher schon zusammenstoßen.

Lektion 11
Prüfer: Haben Sie eine Ahnung, wer die Geschwister Scholl waren?
Azubi: Nee?
Prüfer: Ich sehe aber in den Unterlagen, dass Sie zehn Jahre auf der Geschwister-Scholl-Schule waren.
Azubi: Geschwister Scholl (Pause) Geschwister Scholl (Pause) ...Nee, keine Ahnung.
Prüfer: Schon mal was von der 'weißen Rose' gehört?
Azubi: Aaaaah! Jetzt fällt's mir ein: Musik, oder?

Lektion 12
Prüfer: In welchem Land ist die Königin von England Königin?
Azubi: Wollen Sie mich auf den Arm nehmen?
Prüfer (Unschuldsmiene): Nein, wieso?
Azubi: Weil die schon tot ist!

Lektion 13
Prüfer: Nennen Sie mir doch bitte drei skandinavische Länder?
Azubi: Schweden, Holland und Nordpol.

Lektion 14
Prüfer: Wie viele Ecken hat ein Quadrat?
Azubi (nimmt den Taschenrechner): Sagen sie mir noch die Höhe bitte!

Lektion 15
Prüfer: Julius Cäsar, schon mal gehört? Wer war das eigentlich?
Azubi: Hat der nicht Jesus hinrichten lassen, so mit Bibel und so kenn ich mich nicht aus, bin evangelisch.

Lektion 16
Prüfer: Nennen Sie mir doch bitte drei große Weltreligionen.
Azubi: Christentum, katholisch und evangelisch.

Lektion 17
Prüfer: Der Papst lebt im Vatikan. Wo aber bitte liegt der Vatikan?
Azubi: Ist ein eigener Staat.
Prüfer: Ja richtig, aber der Vatikanstaat ist komplett vom Staatsgebiet eines anderen Landes umschlossen.
Azubi: Hmmmm....
Prüfer (will helfen): Aus dem Land kommen viele Eisverkäufer.
Azubi: Langnese oder was?

Lektion 18
Prüfer: Wenn es in Karlsruhe zehn Minuten nach Eins ist, wie spät ist es dann im Köln um 12 Uhr mittags?
Azubi: Da müsste man jetzt einen Atlas haben!

Lektion 19
Prüfer: Wenn ein Sack Zement 10 Euro kostet und der Preis jetzt um 10 % erhöht wird, wie teuer ist er dann?
Azubi: Mit oder ohne Mehrwertsteuer?
Prüfer: Es geht jetzt nur um den Endpreis.
Azubi (rechnet wie wild mit dem Taschenrechner)
Prüfer: Und?
Azubi: Elf.
Prüfer: Elf was?
Azubi: Prozent.
Prüfer: Sagen Sie mir einfach 10 Euro plus 10 Prozent, wie viel ist das?
Azubi: 10 plus 11 ist Einundzwanzig!

Lektion 20
Prüfer: Was ist die Hälfte von 333?
Azubi: 150 Rest 1.

Lektion 21
Prüfer: In welcher Stadt steht der Reichstag?
Azubi: Vor oder nach der Wende?
Prüfer: Heute.
Azubi: Ist jetzt nicht mehr Deutschland, oder?

Und jetzt mein Liebling, Lektion 22:
Prüfer: Wer ist Helmut Kohl?
Azubi: Kann ich jemanden anrufen?

 


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Kinderrechte / Kinderarmut in Deutschland

Donnerstag, 29. Mai 2008



Kinder haben Rechte, daran zweifelt niemand. Aber die Interessen der Kinder und Jugendlichen spielen in Deutschland noch immer eine Nebenrolle. Bei Entscheidungen in Politik und Verwaltung werden ihre Stimmen kaum gehört. Das Aktionsbündnis Kinderrechte (UNICEF, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk) fordert die Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat deshalb dazu auf, die Rechte der Kinder im Grundgesetz zu verankern. Unterstützen Sie deren Aufruf.

Das Aktionsbündnis Kinderrechte setzt sich dafür ein, eine Änderung des Grundgesetzes noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen - in Gesprächen mit Ministerien, Abgeordneten und Fachleuten. Dabei zählt auch Ihre Stimme. Vielen Dank.

Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist eine internationale Verpflichtung.
In genau einem Jahr, am 5. April 2009, muss Deutschland den dritten Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention abgeben – 17 Jahre nach der Ratifizierung des Abkommens. In seinem letzten Bericht zu Deutschland 2004 stellte das zuständige UN-Komitee „beunruhigt“ fest, dass die Kinderrechte noch immer nicht in das Grundgesetz aufgenommen wurden.

Informationen zur Kampagne des Aktionsbündnisses gibt es unter:

Ihre Stimme zählt ...
  • ... damit Staat und Gesellschaft das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellen
  • ... damit Kinder als eigenständige Persönlichkeiten anerkannt werden
  • ... damit die Förderung und der Schutz für Kinder verbessert werden
  • ... damit Kinder gehört und beteiligt werden, wenn es um ihre Belange geht
Vielen Dank für Ihre Stimme!
# kinder-armut.de
Kinder

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Kinderarmut in Deutschland - UNICEF Studie

Mittwoch, 28. Mai 2008



Die Bereitschaft Deutschlands in den Bereich der frühkindlichen Betreuung zu investieren, liegt im inter-nationalen Vergleich auf dem letzten Platz. (UNICEF Studie)

Wenn es ja nur bei der frühkindlichen Betreuung bleiben würde. Ein Thema womit wir zurzeit in der Familie belastet werden, geht jedoch weit darüber hinaus. Die Zwillinge meiner Schwester sollen in diesem Jahr eingeschult werden. Da die Geburtenrate so stark zurückgegangen ist, die Anzahl der Kinder zur Einschulung im September nicht ausreichend sind, wird eine Kombiklasse eingerichtet. Für uns kam diese Nachricht völlig überraschend. Obwohl dieses Model (natürlich zu deren Vorteil) vom Kultusministerium sehr angepriesen wird, sehen wir einfach nur darin eine weitere Benachteiligung der Kinder. Statt das Hauptproblem - die Rücklaufende Geburtenrate zu bekämpfen, werden Modelle erarbeitet die dem Staat finanziell entlasten und auf kosten der nur noch wenig vorhandenen Kinder geht. Paradox!!

Würde Deutschland laut Pisa Studie an erster Stelle stehen, könnten wir uns eventuell solche Spielchen leisten. Dies ist jedoch weitaus nicht der Fall!

Obwohl vom Präsidenten des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV), Albin Dannhäuser, deutliche Vorgaben und Warnhinweise bezüglich Kombiklassen bekannt sind, soll in der Kombiklasse der Zwillinge statt Maximum 20 Kinder, nun 30 sein. ("Der BLLV-Präsident warnte davor, mit der Einführung von Kombiklassen Personalmängel an Grundschulen zu kaschieren. "Bei gleich bleibend dünner Personaldecke würde die Einführung von Kombiklassen zu einer weiteren Verschlechterung der Lern- und Arbeitsbedingungen an Grundschulen führen." Er forderte pro kombinierter Klasse mindestens zehn zusätzliche Lehrerstunden, wie diese in den Modellversuchen zur Verfügung gestellt wurden. Ferner dürften diese Klassen nicht mehr als 20 Schüler umfassen.")

Auf unserer Nachfrage erwiderte das Kultusministerium, dass eine Schülerzahl von 31 Kindern eine Trennung der Kombiklasse in einzelne Klassen der Jahrgangsstufe 1 und 2 rechtfertigen würde.

Es wird dabei völlig vergessen; fehlende Bildungschancen führen dazu, dass wichtige Potenziale der Kinder und Jugendlichen verloren gehen. Das habe auch mittelfristig gravierende Folgen auf die volks-wirtschaftliche Leistung. Jedes 4. Schulkind habe die Schule "ohne Beherrschung des Mindestmaßes an Kulturtechnik" verlassen, die selbst Hilfsarbeiten erfordern. Die Tendenz ist stark steigend.

Deutschland habe wegen seiner "Familienverarmung und Bildungsverarmung" in den Industrienationen eine negative Spitzenstellung. (UNICEF Studie)

"Auch der BLLV befürchtet, dass sich hinter der als "pädagogischer Fortschritt" verkauften Maßnahme nichts weiter als ein Sparmodell verbirgt - "auf Kosten der Jüngsten." Ein wirklicher Fortschritt wären kombinierte Klassen nur dann, wenn sie personell angemessen ausgestattet werden würden. Das ist nicht der Fall. Dannhäuser warnte davor, Kinder während der ohnehin extrem kurzen Grundschulzeit zu benachteiligen und stellte klar: "Jahrgangsgemischte Klassen können durchaus einen hohen pädagogischen Wert haben. Allerdings muss in Kombiklassen die Zahl der Kinder deutlich geringer und die Zahl der Lehrerstunden deutlich höher sein, damit Schülerinnen und Schüler angemessen betreut und individuell gefördert werden können. "Als Sparmodell stehen Kombiklassen in einem eklatanten Widerspruch zu dem Ideal des BLLV: einer bestmöglichen Lern- und Leistungsförderung in der Grundschule."

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